Beschreibung
Beim Einstieg zum Gübsen muss dringend eine Tafel montiert werden die auf dass Hundeverbot hinweist.analog eingang manneweiher.wenn man hundebesitzer erklärt dass leinenpflicht besteht wird man nur verhöhnt.erledigt
Stadtmelder 21.06.2017
Diverses
Badeplatz Gübsen
Antwort
21. Jun. 2017, 08:20 Uhr
Danke für Ihre Mitteilung. Beim Gübsen besteht kein Hundeverbot, sondern lediglich eine amtliche Hundeanleinepflicht. Für weitere Fragen oder Anliegen, welche die Hundeanleinepflicht betreffen, dürfen Sie sich direkt bei der Stadtpolizei St.Gallen unter 071 224 60 00 melden.