Entsorgung St.Gallen kontrolliert die beiden Orte im Verlauf der Woche. Wie es auf dem Bild scheint, befindet sich der zerrissene Abfallsack auf einem privaten Grundstück – grundsätzlich ist hier die Liegenschaftsverwaltung für die Sauberkeit resp. korrekte Abfallbewirtschaftung verantwortlich und nicht die Stadtverwaltung.
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