Wollte mal nachfragen mit welcher Begründung das Verbot von Schwimmhilfen und Luftmatratzen aufgestellt wurde. Der Bademeister konnte keine Antwort geben und ich sehe keinen Sinn dahinter. Danke für die Rückmeldung
Vielen Dank für Ihre Meldung. Luftmatratzen und Schwimmhilfen sind im Familien- und Gemeinschaftsbad nur im Nichtschwimmerbereich erlaubt. Im tiefen Wasser bieten sie keine Sicherheit und sind verboten, da für die Wasseraufsichtsperson nicht erkennbar ist, ob eine Person mit Schwimmhilfe schwimmen kann oder nicht.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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