Nach den allgemeinen Regeln des Mietrechts zählen die Brüstung eines Balkons sowie die Hausfassade nicht zur Mietsache. Für den Aushang von Plakaten oder Fahnen mit politischem Inhalt im Aussenbereich einer Liegenschaft ist somit grundsätzlich eine Bewilligung der Vermieterschaft notwendig.
Das Gebäude gehört einer privaten Anlagenstiftung. Ihre Nachricht wurde entsprechend weitergeleitet. Es ist der Vermieterschaft überlassen, ob sie das Plakat dulden oder entfernt haben möchte.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Folgen
Kommentare
Um Kommentare zu schreiben zu können, müssen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse anmelden. Jetzt anmelden
Foto
Es hat noch einige Schöne Erker daneben. Und mit den heutigen Fotoprogramm kann man viel verschiedene Sachen löschen auf Bilder
2. Aug. 2021, 22:13 Uhr
00
Karl
Es sind nicht alle so ein Genie wie du.
Ist dann die Inschrift oder die Malerei auch sichtbar.
Ist dann die Inschrift oder die Malerei auch sichtbar.