Nach den allgemeinen Regeln des Mietrechts zählen die Brüstung eines Balkons sowie die Hausfassade nicht zur Mietsache. Für den Aushang von Plakaten oder Fahnen mit politischem Inhalt im Aussenbereich einer Liegenschaft ist somit grundsätzlich eine Bewilligung der Vermieterschaft notwendig.
Das Gebäude gehört einer privaten Anlagenstiftung. Ihre Nachricht wurde entsprechend weitergeleitet. Es ist der Vermieterschaft überlassen, ob sie das Plakat dulden oder entfernt haben möchte.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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