Falls wir Ihre Anfrage richtig interpretieren, kritisieren Sie die Standaktionen von gewissen Glaubensgruppierungen. Jede Standaktion muss von der Stadtpolizei St.Gallen bewilligt werden. Jede Organisation hat gemäss geltendem Recht grundsätzlich Anspruch auf eine Bewilligung, sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird und es sich nicht um eine verbotene Organisation handelt. Welche Gruppierungen zu den verbotenen Organisationen gehört, bestimmt der Bund.