Guten Tag und vielen Dank für Ihre Meldung. Gemäss Gartenbauamt St.Gallen müssen Hundehalter sich an das kantonale Hundegesetz halten, welches unter anderem die allgemeine Hundekotaufnahmepflicht sowie den Leinenzwang auf diversen öffentlichen Plätzen und Spielanlagen regelt. Es wird schwierig, wenn sich einzelne Hundehalter nicht daran halten. Das Gartenbauamt wird jedoch diesem spezifischen Fall nachgehen.
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Kommentare
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Hansjürg Brack
Hunde haben meiner Meinung nach auf einem Kinderspielplatz grundsätzlich nichts zu suchen! Kotaufnahmepflicht hin oder her. Es lügt in ihrer Natur, zu markieren wo sich nachher Kinder hinsetzen oder spielen! Umso mehr, wenn sie frei laufen gelassen werden, und der Spielplatz als Versäuberungsplatz missbraucht wird, anstatt mit den Tieren einige Schritte zu gehen!