Beschreibung
Hallo. Ist eigentlich geplant, die von diversen Wirten eigenmächtig erweiterten und wohl wegen den Coronamassnahmen tolerierten Gartenwirtschaften wieder auf die in den Bewilligungen definierten Flächen zu begrenzen oder belässt man es jetzt dabei, dass z.B. der halbe Gallusplatz als Gartenbeiz genutzt werden kann?erledigt
Stadtmelder 31.05.2021
Diverses
Illegale Nutzung des öffentlichen Raums
Antwort
2. Jun. 2021, 09:17 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung.
Aussenrestaurationen bedürfen gemäss Rückmeldung der Stadtpolizei St.Gallen einer baurechtlichen Bewilligung, welche grundsätzlich nebst der räumlichen Ausdehnung auch die maximal erlaubte Gästeanzahl umfasst.
Aktuell muss in Restaurationsbetrieben zwischen den Gästegruppen grundsätzlich der erforderliche Abstand eingehalten werden, was teilweise eine Reduktion der Gästeanzahl zur Folge hätte. Die Stadt ist sich dieser Problematik bewusst und möchte aufgrund der gegenwärtigen Lage die Erweiterung von Aussenrestaurationsflächen weiterhin gewähren, sofern es die Umstände zulassen. Nach Aufhebung der diesbezüglichen Covid-19-Einschränkungen wird es wieder zur Rückkehr zu den ursprünglich bewilligten Flächen kommen.
Die von Ihnen beschriebene Situation wird die Stadtpolizei im Auge behalten. Die Polizei ist weiterhin bestrebt in dieser speziellen Lage möglichst vielen Anspruchsgruppen gerecht werden zu können.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Aussenrestaurationen bedürfen gemäss Rückmeldung der Stadtpolizei St.Gallen einer baurechtlichen Bewilligung, welche grundsätzlich nebst der räumlichen Ausdehnung auch die maximal erlaubte Gästeanzahl umfasst.
Aktuell muss in Restaurationsbetrieben zwischen den Gästegruppen grundsätzlich der erforderliche Abstand eingehalten werden, was teilweise eine Reduktion der Gästeanzahl zur Folge hätte. Die Stadt ist sich dieser Problematik bewusst und möchte aufgrund der gegenwärtigen Lage die Erweiterung von Aussenrestaurationsflächen weiterhin gewähren, sofern es die Umstände zulassen. Nach Aufhebung der diesbezüglichen Covid-19-Einschränkungen wird es wieder zur Rückkehr zu den ursprünglich bewilligten Flächen kommen.
Die von Ihnen beschriebene Situation wird die Stadtpolizei im Auge behalten. Die Polizei ist weiterhin bestrebt in dieser speziellen Lage möglichst vielen Anspruchsgruppen gerecht werden zu können.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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