Beschreibung
Die Ampel müssen nicht die ganze Nacht eingeschaltet sein.erledigt
Stadtmelder 31.10.2017
Lichtsignalanlage
Ampel
Antwort
7. Nov. 2017, 13:57 Uhr
Danke für Ihre Meldung. Bei Fussgängerübergängen, die mit Lichtsignal gesteuert werden und bei denen pro Fahrtrichtung mehr als eine Fahrzeugspur zu queren ist, darf aus Sicherheitsgründen
die Lichtsignalanlage nicht ausgeschaltet werden. Es wird zwingend ein 24-Stundenbetrieb gefordert. Im vorliegenden Fall (Knoten Nebenbahnhof/Gäbrisstrasse) gibt es zwei Spuren aus Richtung West ( MIV- und Busspur). Zudem gibt es keine Mittel-Schutzinsel. Aus diesen Gründen darf die Lichtsignalanlage nachts nicht ausgeschaltet werden.
die Lichtsignalanlage nicht ausgeschaltet werden. Es wird zwingend ein 24-Stundenbetrieb gefordert. Im vorliegenden Fall (Knoten Nebenbahnhof/Gäbrisstrasse) gibt es zwei Spuren aus Richtung West ( MIV- und Busspur). Zudem gibt es keine Mittel-Schutzinsel. Aus diesen Gründen darf die Lichtsignalanlage nachts nicht ausgeschaltet werden.
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