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 Stadtmelder  03.09.2020
Signalisation

Instrumentalisierung von Kindern

Beschreibung
Die Instrumentalisierung von Kindern für Wahlwerbung, vor auf öffentlichem Grund, ist untersagt. Die Stadt tut gut daran, dieses Plakat zu entfernen.
Karte
Marktplatz Bohl
9010 St. Gallen

Antwort

  3. Sep. 2020, 16:08 Uhr
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Das Anbringen von Werbe- oder Informationsmaterial bedarf einer Bewilligung der Stadtpolizei, diese liegt vor. Eine Werbemassnahme mit Kindern wird unsererseits toleriert, wenn keine strafrechtlich verpönte Darstellung des Kindes (bspw. pornografisch, herabwürdigend usw.) vorliegt und der Persönlichkeitsschutz des Kindes gewahrt ist.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare

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Ortsbürger
dStimmt, das Kind ist zumindest falsch instrumentalisiert, es hätte zumindest eine Trompete verdient.
9. Sep. 2020, 22:28 Uhr
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