Beschreibung
Die Instrumentalisierung von Kindern für Wahlwerbung, vor auf öffentlichem Grund, ist untersagt. Die Stadt tut gut daran, dieses Plakat zu entfernen.erledigt
Stadtmelder 03.09.2020
Signalisation
Instrumentalisierung von Kindern
Antwort
3. Sep. 2020, 16:08 Uhr
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Das Anbringen von Werbe- oder Informationsmaterial bedarf einer Bewilligung der Stadtpolizei, diese liegt vor. Eine Werbemassnahme mit Kindern wird unsererseits toleriert, wenn keine strafrechtlich verpönte Darstellung des Kindes (bspw. pornografisch, herabwürdigend usw.) vorliegt und der Persönlichkeitsschutz des Kindes gewahrt ist.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
Das Anbringen von Werbe- oder Informationsmaterial bedarf einer Bewilligung der Stadtpolizei, diese liegt vor. Eine Werbemassnahme mit Kindern wird unsererseits toleriert, wenn keine strafrechtlich verpönte Darstellung des Kindes (bspw. pornografisch, herabwürdigend usw.) vorliegt und der Persönlichkeitsschutz des Kindes gewahrt ist.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen