Beschreibung
Hübsch neu gemalt. Doch stehen die Dreiecke nicht falsch rum?erledigt
Stadtmelder 09.11.2021
Signalisation
Einmündung Lehnstrasse
Antwort
9. Nov. 2021, 13:54 Uhr
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich Rechtsvortritt, ausser wenn die Vortrittsregelung durch Signale und Markierungen anders angezeigt ist. Diese Markierungen sind gemäss Stadtpolizei St.Gallen korrekt und haben keinen Vorschriftscharakter, sondern weisen die Verkehrsteilnehmenden lediglich auf eine Erhöhung der Fahrbahn hin.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich Rechtsvortritt, ausser wenn die Vortrittsregelung durch Signale und Markierungen anders angezeigt ist. Diese Markierungen sind gemäss Stadtpolizei St.Gallen korrekt und haben keinen Vorschriftscharakter, sondern weisen die Verkehrsteilnehmenden lediglich auf eine Erhöhung der Fahrbahn hin.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare
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Simon
ich finde auch die sind verkehrt. In meinem Empfinden. Vllt hätte man da mehr Studien machen sollen :-D
10. Nov. 2021, 08:10 Uhr
Antworten
Stadtbürger
http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2020-05-20_2598_d.pdf
9. Nov. 2021, 17:55 Uhr
Antworten
Chauffeur
Soll wohl als eine »psychologische Bremse« dienen. Meist hat es noch eine Bodenerhöhung dazu wie in Rotmonten. Tauchen nun in allen 30 Zonen der Stadt St.Gallen auf. Haben Verkehrsrechtlich keine Bedeutung.
9. Nov. 2021, 10:09 Uhr
Antworten