Beschreibung
Hübsch neu gemalt. Doch stehen die Dreiecke nicht falsch rum?erledigt
Stadtmelder 09.11.2021
Signalisation
Einmündung Lehnstrasse
Antwort
9. Nov. 2021, 13:54 Uhr
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich Rechtsvortritt, ausser wenn die Vortrittsregelung durch Signale und Markierungen anders angezeigt ist. Diese Markierungen sind gemäss Stadtpolizei St.Gallen korrekt und haben keinen Vorschriftscharakter, sondern weisen die Verkehrsteilnehmenden lediglich auf eine Erhöhung der Fahrbahn hin.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich Rechtsvortritt, ausser wenn die Vortrittsregelung durch Signale und Markierungen anders angezeigt ist. Diese Markierungen sind gemäss Stadtpolizei St.Gallen korrekt und haben keinen Vorschriftscharakter, sondern weisen die Verkehrsteilnehmenden lediglich auf eine Erhöhung der Fahrbahn hin.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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