Beschreibung
Bekanntlicherweise gibt es eine Schutzverordnung Drei Weihern, die die Bewirtschaftung dieses Gebiets regelt, insbesondere was die Emissionen anbelangt. Leider ist das bei den verschiedenen Parteien noch nicht angekommen, die die Grünflächen immer noch mit exorbitant lauten und abgasintensiven Geräten bewirtschaften. Insbesondere die Schrebergärtner, Stadtgrün, Badmeister und die angrenzenden Bauern.erledigt
Stadtmelder 07.09.2021
Grünflächen
Schutzverordnung Drei Weihern
Antwort
10. Sep. 2021, 11:05 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Stadtgrün hat sich Ihrer Anfrage gerne angenommen und beantwortet sie wie folgt:
Gemäss Zweckartikel der Schutzverordnung gilt:
Art. 2 Zweck
1 Die Schutzverordnung bezweckt:
a) den Landschaftsraum Dreilinden/Notkersegg als Kulturlandschaft mit hoher ökologischer Bedeutung zu erhalten und nachhaltig weiter zu entwickeln.
b) Landschaftsverträgliche Erholungs- und Freizeitnutzungen zu ermöglichen.
c) wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Bewirtschaftungsformen zu fördern
d) bestehenden Betrieben ihre Existenzbasis zu erhalten.
2 Beim Vollzug dieser Schutzverordnung ist ein angemessener Ausgleich der Interessen innerhalb der verschiedenen Schutzverordnungszwecke zu gewährleisten.
Mit dem Zweckartikel der Schutzverordnung wird deutlich, dass es sich bei der Landschaft Dreilinden um eine Kulturlandschaft handelt, die durch unterschiedlichste Nutzungsformen geprägt wird. Das Gebiet umfasst Land- und Forstwirtschaftsflächen, Familiengärten, aber auch öffentliche Grünanlagen.
In der Landwirtschaft wurde mit der Schutzverordnung in den letzten 30 Jahren eine Umstellung auf Bio bei fast sämtlichen Betrieben erzielt. Aber selbst Biolandbetriebe können ohne den Einsatz von Maschinen nicht wirtschaftlich arbeiten.
Bei den Familiengärten gelten klare Regeln bezüglich der Bewirtschaftung. Auch hier gilt das Gebot der biologischen Bewirtschaftung ohne den Einsatz von mineralischen Düngern und Spritzmitteln.
Die intensiv genutzten Grünanlagen auf Dreiweihern werden von Stadtgrün gepflegt. Um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten, werden verschiedene Maschinen eingesetzt. Bei den Kleinmaschinen (Heckenschere, Motorsense, Laubbläser) werden womöglich elektrifizierte Geräte eingesetzt. Auf den umfangreichen Rasenflächen kommen grössere Maschinen zum Einsatz, um die Lärmbelästigung möglichst kurz zu halten. Stadtgrün wird bei der Beschaffung neuer Maschinen auf neue Techniken setzen.
Ob bei der Pflege der Grünanlagen und Familiengärten oder bei der Bewirtschaftung von Land- und Forstwirtschaftsgebiet, ein Einsatz von Maschinen kann durch die Schutzverordnung nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn die Stadt mit der Schutzverordnung ganz klar auf ökologisch sinnvolle Bewirtschaftungsformen setzt, so muss die Bewirtschaftung noch wirtschaftlich möglich sein. Im Absatz 2 wird deshalb explizit darauf hingewiesen, dass ein angemessener Ausgleich der Interessen gewährleistet werden muss.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Stadtgrün hat sich Ihrer Anfrage gerne angenommen und beantwortet sie wie folgt:
Gemäss Zweckartikel der Schutzverordnung gilt:
Art. 2 Zweck
1 Die Schutzverordnung bezweckt:
a) den Landschaftsraum Dreilinden/Notkersegg als Kulturlandschaft mit hoher ökologischer Bedeutung zu erhalten und nachhaltig weiter zu entwickeln.
b) Landschaftsverträgliche Erholungs- und Freizeitnutzungen zu ermöglichen.
c) wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Bewirtschaftungsformen zu fördern
d) bestehenden Betrieben ihre Existenzbasis zu erhalten.
2 Beim Vollzug dieser Schutzverordnung ist ein angemessener Ausgleich der Interessen innerhalb der verschiedenen Schutzverordnungszwecke zu gewährleisten.
Mit dem Zweckartikel der Schutzverordnung wird deutlich, dass es sich bei der Landschaft Dreilinden um eine Kulturlandschaft handelt, die durch unterschiedlichste Nutzungsformen geprägt wird. Das Gebiet umfasst Land- und Forstwirtschaftsflächen, Familiengärten, aber auch öffentliche Grünanlagen.
In der Landwirtschaft wurde mit der Schutzverordnung in den letzten 30 Jahren eine Umstellung auf Bio bei fast sämtlichen Betrieben erzielt. Aber selbst Biolandbetriebe können ohne den Einsatz von Maschinen nicht wirtschaftlich arbeiten.
Bei den Familiengärten gelten klare Regeln bezüglich der Bewirtschaftung. Auch hier gilt das Gebot der biologischen Bewirtschaftung ohne den Einsatz von mineralischen Düngern und Spritzmitteln.
Die intensiv genutzten Grünanlagen auf Dreiweihern werden von Stadtgrün gepflegt. Um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten, werden verschiedene Maschinen eingesetzt. Bei den Kleinmaschinen (Heckenschere, Motorsense, Laubbläser) werden womöglich elektrifizierte Geräte eingesetzt. Auf den umfangreichen Rasenflächen kommen grössere Maschinen zum Einsatz, um die Lärmbelästigung möglichst kurz zu halten. Stadtgrün wird bei der Beschaffung neuer Maschinen auf neue Techniken setzen.
Ob bei der Pflege der Grünanlagen und Familiengärten oder bei der Bewirtschaftung von Land- und Forstwirtschaftsgebiet, ein Einsatz von Maschinen kann durch die Schutzverordnung nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn die Stadt mit der Schutzverordnung ganz klar auf ökologisch sinnvolle Bewirtschaftungsformen setzt, so muss die Bewirtschaftung noch wirtschaftlich möglich sein. Im Absatz 2 wird deshalb explizit darauf hingewiesen, dass ein angemessener Ausgleich der Interessen gewährleistet werden muss.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen