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Generell 50 (1/1)
Verkehrsregeln

Generell 50

Der Beginn der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird mit dem Signal "Höchstgeschwindigkeit 50 generell" angezeigt. Das Signal steht meist dort, wo eine dichte Überbauung  auf einer der beiden Strassenseite beginnt.

Wichtigste Verkehrsregeln «Generell 50»

  • Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 50 km/h.
  • Fussgängerinnen und Fussgänger sind ausserhalb von Fussgängerstreifen nicht Vortrittsberechtigt. Es müssen Fussgängerstreifen, Über- oder Unterführung benutzt werden sofern sich diese in einer Distanz von 50 m befinden.
  • Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung (z.B. Lichtsignale) haben Fussgänger mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen Vortritt.
  • Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen den Fussgängerstreifen nicht überraschend und nur dann betreten, wenn ein Fahrzeug noch rechtzeitig anhalten kann.
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