Generell 50
Der Beginn der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird mit dem Signal "Höchstgeschwindigkeit 50 generell" angezeigt. Das Signal steht meist dort, wo eine dichte Überbauung auf einer der beiden Strassenseite beginnt.
Wichtigste Verkehrsregeln «Generell 50»
- Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 50 km/h.
- Fussgängerinnen und Fussgänger sind ausserhalb von Fussgängerstreifen nicht Vortrittsberechtigt. Es müssen Fussgängerstreifen, Über- oder Unterführung benutzt werden sofern sich diese in einer Distanz von 50 m befinden.
- Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung (z.B. Lichtsignale) haben Fussgänger mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen Vortritt.
- Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen den Fussgängerstreifen nicht überraschend und nur dann betreten, wenn ein Fahrzeug noch rechtzeitig anhalten kann.