Bei diesem Unterstand an der Oberstrasse wird laut Entsorgung St.Gallen leider seit Jahren falsch entsorgt. Alle Aufklärungsversuche mittels Plakaten, Infoflyern und persönlichen Anschreiben haben wenig gebracht. Es stehen praktisch jeden Tag Abfälle dort. Entsorgung St.Gallen kontrolliert die illegalen Entsorgungen, also Abfälle ohne Gebühren. Wenn die verursachenden Personen ausfindig gemacht werden können, erfolgt eine Anzeige bei der Stadtpolizei St.Gallen.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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Stadt St.Gallen
Zur Frage der Überwachung: Haben die Mitarbeitenden von Entsorgung St.Gallen Hinweise auf eine mögliche Täterschaft, melden sie dies der Stadtpolizei, welche weitere Massnahmen einleitet (Büssen der Täterschaft). Ansonsten überwacht die Stadtpolizei grundsätzlich keine Entsorgungsstellen, da es nicht primär ihre Aufgabe ist.
Die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund ist streng geregelt und bedarf einer rechtlichen Grundlage (Reglement). Sollten solche "Abfallbereiche" überwacht werden wollen, bräuchte es eine solche gesetzliche Grundlage. Eine Kamera alleine nützt bedingt. Es müssten ebenfalls Ressourcen für die Auswertung geschaffen werden, damit die jeweiligen Personen überhaupt namentlich ausfindig gemacht und gebüsst werden können.
Falls illegale Entsorgungen immer zum selben Zeitpunkt stattfinden sowie Örtlichkeit und Zeit genannt werden kann, nimmt die Stadtpolizei St.Gallen (071 224 60 00) eine Meldung entgegen. Dann kann eine Patrouille vor Ort kontrollieren.
3. Aug. 2021, 13:08 Uhr
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Angelika
Danke für die Antwort. Kann nicht der Liegen-schaftseigentuemer verpflichtet werden, für Ordnung zu sorgen? 😊
3. Aug. 2021, 13:16 Uhr
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Stadt St.Gallen
Grundsätzlich sind die Liegenschaftsbesitzer für ihren Grund und Boden verantwortlich, da haben Sie recht. Solche Abfälle befinden sich aber häufig bereits auf öffentlichem Grund. Viele Liegenschaftsbesitzer unterstützen Entsorgung St.Gallen auch und informieren ihrerseits über die korrekte Abfallentsorgung, z.B. mit Aushängen.
Die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund ist streng geregelt und bedarf einer rechtlichen Grundlage (Reglement). Sollten solche "Abfallbereiche" überwacht werden wollen, bräuchte es eine solche gesetzliche Grundlage. Eine Kamera alleine nützt bedingt. Es müssten ebenfalls Ressourcen für die Auswertung geschaffen werden, damit die jeweiligen Personen überhaupt namentlich ausfindig gemacht und gebüsst werden können.
Falls illegale Entsorgungen immer zum selben Zeitpunkt stattfinden sowie Örtlichkeit und Zeit genannt werden kann, nimmt die Stadtpolizei St.Gallen (071 224 60 00) eine Meldung entgegen. Dann kann eine Patrouille vor Ort kontrollieren.
Warum wird der Ort nicht beobachtet.
Zum Beispiel durch Quatierpolizist oder Sekuritas.