Beschreibung
Wieder und immer wieder! 5-6 solche Haufen! Der Hund wurde sicher nicht an der Leine geführt! Ist ein HundeVERBOT hier keine Option?erledigt
Stadtmelder 14.03.2017
Diverses
Hundekot im Kinderspielplatz
Antwort
15. Mär. 2017, 16:41 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Gemäss Polizeireglement Art.7 müssen Hundehalter und Hundehalterinnen ihre Hunde auf Pausenplätzen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine führen und den Hundekot zusammennehmen und beseitigen. Ein Hundeverbot gemäss Polizeireglement Art. 7 gilt nur auf Friedhöfen und in Badeanstalten. Ausgenommen davon sind Hunde, die eine sehbehinderte Person führen. Zudem hat die Erfahrung der Stadt St.Gallen gezeigt, dass das Anbringen von zusätzlichen Tafeln keine Wirkung erzielt.
Da gemäss Ihrer Meldung öfters Hundehaufen auf dem Spielplatz zu finden sind, wird die Stadtpolizei vermehrt Kontrollen an der erwähnten Örtlichkeit vornehmen.
Gemäss Polizeireglement Art.7 müssen Hundehalter und Hundehalterinnen ihre Hunde auf Pausenplätzen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln an der Leine führen und den Hundekot zusammennehmen und beseitigen. Ein Hundeverbot gemäss Polizeireglement Art. 7 gilt nur auf Friedhöfen und in Badeanstalten. Ausgenommen davon sind Hunde, die eine sehbehinderte Person führen. Zudem hat die Erfahrung der Stadt St.Gallen gezeigt, dass das Anbringen von zusätzlichen Tafeln keine Wirkung erzielt.
Da gemäss Ihrer Meldung öfters Hundehaufen auf dem Spielplatz zu finden sind, wird die Stadtpolizei vermehrt Kontrollen an der erwähnten Örtlichkeit vornehmen.
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