Beschreibung
Wenn man von der Hochwachtstrasse in den Menzlenwald gelangt, sieht man, dass auf der rechten Seite des Weges immer noch Stacheldrachtzaun benutzt wird. Staheldrahtzaun ist sehr gefährlich für Mensch und Tier. Ich habe schon mehrfach beobachtet wie spielende Hunde und Kinder um ein Haar sich im Stacheldraht verhängt haben.erledigt
Stadtmelder 09.11.2020
Grünflächen
Stacheldrahtzäune
Antworten
16. Nov. 2020, 10:53 Uhr
Von Stadtgrün St.Gallen haben wir noch folgende Ergänzung erhalten:
In der Stadt St.Gallen respektive im Kanton St.Gallen ist der Einsatz von Stacheldraht nicht verboten. Das heisst derzeit sind keine rechtlichen Möglichkeiten eines Verbotes im Kanton St.Gallen gegeben. In den Kantonen Graubünden, Glarus, Thurgau, beiden Appenzell oder auch Zürich ist der Einsatz von Stacheldraht mittlerweile untersagt.
Im Sommer 2019 wurde aus Kreisen der Jägerschaft und des Naturschutzes die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» eingereicht. Die Initiative verlangt, dass der Einsatz von Stacheldrahtzäunen grundsätzlich verboten und der Einsatz von mobilen Weidennetzen und elektrischen Zäunen strenger als bisher reguliert werden. Die Änderungen hätten durch einen Nachtrag zum Jagdgesetz umgesetzt werden sollen. Der Kantonsrat behandelte das Geschäft in der Junisession 2020 in erster Lesung. Er folgte dabei dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, welche die Ablehnung der Initiative und die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags durch die Regierung beantragt hatte.
Es ist also absehbar, dass Stacheldraht im Kanton St.Gallen mittelfristig ebenfalls verboten werden wird oder nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
In der Stadt St.Gallen respektive im Kanton St.Gallen ist der Einsatz von Stacheldraht nicht verboten. Das heisst derzeit sind keine rechtlichen Möglichkeiten eines Verbotes im Kanton St.Gallen gegeben. In den Kantonen Graubünden, Glarus, Thurgau, beiden Appenzell oder auch Zürich ist der Einsatz von Stacheldraht mittlerweile untersagt.
Im Sommer 2019 wurde aus Kreisen der Jägerschaft und des Naturschutzes die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» eingereicht. Die Initiative verlangt, dass der Einsatz von Stacheldrahtzäunen grundsätzlich verboten und der Einsatz von mobilen Weidennetzen und elektrischen Zäunen strenger als bisher reguliert werden. Die Änderungen hätten durch einen Nachtrag zum Jagdgesetz umgesetzt werden sollen. Der Kantonsrat behandelte das Geschäft in der Junisession 2020 in erster Lesung. Er folgte dabei dem Antrag seiner vorberatenden Kommission, welche die Ablehnung der Initiative und die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags durch die Regierung beantragt hatte.
Es ist also absehbar, dass Stacheldraht im Kanton St.Gallen mittelfristig ebenfalls verboten werden wird oder nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
9. Nov. 2020, 09:21 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben Ihr Anliegen an die Eigentümerin der betroffenen Parzelle weitergeleitet. Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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