Für die Bereiche bei privaten Liegenschaften, z.B. bei Hauseingängen, sind grundsätzlich die Grundeigentümer zuständig. Sollten die Flyer auf die Strasse geweht sein, sollten sie zwischenzeitlich von den Mitarbeitenden der Strassenreinigung entfernt worden sein.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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