Beschreibung
Bekanntlich gilt dort das gleiche Badereglement wie in allen anderen Freibäder, mit der Ausnahme, dass nach Badeschluss noch gebadet werden darf.Die meist missachtete Regel ist Art.8 Abs.3 "Auf dem Badeareal dürfen keine Musikgeräte betrieben werden".
Leider wird die Regel weder von den anwesenden Bademeistern noch von den patrouillierenden Polizisten konsequent durchgesetzt. Als Badegast ist es sehr heikel die Fehlbaren darauf hinzuweisen, da man mit verbalen und physischen Angriffen rechnen muss!