Beschreibung
Im Zusammenhang mit Corona sind viele Arbeitnehmer/innen auf Kurzarbeit oder Homeoffice gesetzt. Entsprechend sind Sie nicht mehr mit dem ÖV zur Arbeitsstelle unterwegs. Ihre Jahresabos des ÖV (Bahn, Postauto, Tarifverbunde, Städtische Busbetriebe usw.) können sie für noch nicht absehbare Zeit nicht mehr nutzen. Die ÖV-Betriebe sollten nach Bewältigung der Krise verpflichtet werden, den Kundinnen und Kunden die Ausfälle zu vergüten oder nächste Jahresabos entsprechend günstiger anzubieten.erledigt
Stadtmelder 26.03.2020
Diverses
Vergütung an die Jahresabonnenten im Öffentlichen Verkehr inkl. Halbtax-Abo
Antwort
26. Mär. 2020, 12:11 Uhr
Die gesamte öV-Branche überprüft aufgrund der aktuellen Situation eine Gesamtlösung für die Rückerstattungs-Bedingungen.
Aktuell gilt im Tarifverbund OSTWIND
Monatsabos werden gemäss Tarif bis zu einer Nutzungszeit von 7 Tagen rückerstattet – auf das Erheben von Bearbeitungsgebühren wird verzichtet.
Ungleich zum Generalabonnement können OSTWIND Abos nicht pausiert werden. Dies ist weder technisch noch tarifarisch zurzeit umsetzbar.
Die Branche prüft derzeit mögliche Lösungsansätze bei den Jahresabos. Das Ziel des OSTWIND ist, den treuen Stammkunden eine faire Lösung im Zeichen der Wertschätzung zu bieten. Der OSTWIND bittet hierbei jedoch noch um etwas Geduld. Aktuelle Informationen gibt es auf https://ostwind.ch/corona.
Kundinnen und Kunden haben weiterhin die Möglichkeit, das Abo zurückzugeben und wenn es wieder benötigt wird, ein neues zu kaufen. Muss oder will also eine Kundin oder ein Kunde mit einem Abo des Tarifverbund OSTWIND seine Fahrten wegen des Coronavirus für eine gewisse Zeit aussetzen, so gelten derzeit noch die üblichen Erstattungsrichtlinien des Tarifverbund OSTWIND, Tarif 651.13.
Rückerstattungen sind nur an bedienten Verkaufsstellen möglich.
Aktuell gilt im Tarifverbund OSTWIND
Monatsabos werden gemäss Tarif bis zu einer Nutzungszeit von 7 Tagen rückerstattet – auf das Erheben von Bearbeitungsgebühren wird verzichtet.
Ungleich zum Generalabonnement können OSTWIND Abos nicht pausiert werden. Dies ist weder technisch noch tarifarisch zurzeit umsetzbar.
Die Branche prüft derzeit mögliche Lösungsansätze bei den Jahresabos. Das Ziel des OSTWIND ist, den treuen Stammkunden eine faire Lösung im Zeichen der Wertschätzung zu bieten. Der OSTWIND bittet hierbei jedoch noch um etwas Geduld. Aktuelle Informationen gibt es auf https://ostwind.ch/corona.
Kundinnen und Kunden haben weiterhin die Möglichkeit, das Abo zurückzugeben und wenn es wieder benötigt wird, ein neues zu kaufen. Muss oder will also eine Kundin oder ein Kunde mit einem Abo des Tarifverbund OSTWIND seine Fahrten wegen des Coronavirus für eine gewisse Zeit aussetzen, so gelten derzeit noch die üblichen Erstattungsrichtlinien des Tarifverbund OSTWIND, Tarif 651.13.
Rückerstattungen sind nur an bedienten Verkaufsstellen möglich.
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Kommentare
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Egoist
Kann ich dann auch meine Autoversicherung um Rückerstattung bitten? Oder das Strassenverkehrsamt um Rückerstattung für die Strassensteuer, weil benutze ja die Strasse die nächste Zeit nicht.... usw usw 🙄
26. Mär. 2020, 14:09 Uhr
Schneemaa
Sie können ja die Nummer abgebeb🙈🙉🙊
26. Mär. 2020, 14:57 Uhr
Antworten
Wadenbeisser
Wie kommen Sie denn auf diese Idee? Ist doch nicht das Problem der ÖV-Betriebe, wenn ihr Arbeitgeber ihnen Home Office verordnet! Es gibt ja auch noch Leute, die nach wie vor arbeiten und den ÖV nutzen!
26. Mär. 2020, 11:50 Uhr
Anonymus
Es gibt auch Leute, junge und alte, die haben ein Halbtax-Abo und die können dieses nicht nutzen. Und es gibt Leute, die müssen auf eigene Kosten mit dem ÖV zur Arbeit fahren und erhalten das Abo nicht vom Geschäft bezahlt. Der Vertrag über das Abo besteht zwischen dem Kunden und dem ÖV.
26. Mär. 2020, 13:36 Uhr
Alter
Wenn das euer einziges Problem ist, dann gute Nacht ????
26. Mär. 2020, 16:17 Uhr
Schneemaa
👍
27. Mär. 2020, 18:33 Uhr
Antworten