Beschreibung
Die Schranken bei ALDI in Bruggen und LIDL im Lerchenfeld sind an geschätzt 362 Tagen im Jahr ständig offen. Das Parkieren wird damit gratis. Wären die Detailhändler nicht dazu verpflichtet, die Parkplätze zu bewirtschaften? Und müsste die Stadt die Umsetzung nicht kontrollieren?erledigt
Stadtmelder 25.02.2020
Diverses
Schranke ständig offen
Antwort
27. Feb. 2020, 09:34 Uhr
Danke für die Meldung.
Eine Vorgabe aus dem Massnahmenplan Luftreinhaltung aus dem Jahre 1998 betrifft die Parkraumpolitik. Es ist darauf hinzuwirken, dass Parkplätze auf privatem Grund zu bewirtschaften sind, um den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu fördern. Dies weil der Einkaufs- und Freizeitverkehr seit Jahren merklich zugenommen hat.
Aufgrund der kantonalen Vorgaben sind sämtliche Parkplätze von Grossverteilern zu bewirtschaften. Die Grossverteiler haben sich ihrerseits zu diesem Schritt bereit erklärt. Aufgrund dieser Vereinbarung sind sie nun aufgefordert, sich daran zu halten.
Der Stadt ist es nicht entgangen, dass die Schranken in der Vergangenheit häufig nicht geschlossen waren. Deshalb wurden die Grossverteiler vor über einem Jahr nochmals auf den oben angeführten Sachverhalt hingewiesen mit der Aufforderung, die Schranken nicht grundlos offen zu halten. Hingegen seien offene Schranken aufgrund eines Defektes unverzüglich zu melden. Diese Meldepflicht wurde von den Grossverteilern seither eingehalten.
Wöchentliche Kontrollen vor Ort zeigten, dass die Schranken in den letzten Monaten nur aufgrund eines Defektes oder Systemfehlers nicht geschlossen wurden, um damit die Zugänglichkeit zum Grossverteiler zu gewährleisten. Die damit verbundene Meldung des Defektes erfolgte dabei prompt. Unsere letzte Kontrolle vom 25. Februar 2020 zeigte keine Verfehlungen.
Auch wenn sich dieser Eintrag nur bedingt mit dem städtischen Kontrollergebnis deckt, wird die Rückmeldung zum Anlass genommen, die beiden Grossverteiler auf die offenen Schranken anzusprechen.
Eine Vorgabe aus dem Massnahmenplan Luftreinhaltung aus dem Jahre 1998 betrifft die Parkraumpolitik. Es ist darauf hinzuwirken, dass Parkplätze auf privatem Grund zu bewirtschaften sind, um den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu fördern. Dies weil der Einkaufs- und Freizeitverkehr seit Jahren merklich zugenommen hat.
Aufgrund der kantonalen Vorgaben sind sämtliche Parkplätze von Grossverteilern zu bewirtschaften. Die Grossverteiler haben sich ihrerseits zu diesem Schritt bereit erklärt. Aufgrund dieser Vereinbarung sind sie nun aufgefordert, sich daran zu halten.
Der Stadt ist es nicht entgangen, dass die Schranken in der Vergangenheit häufig nicht geschlossen waren. Deshalb wurden die Grossverteiler vor über einem Jahr nochmals auf den oben angeführten Sachverhalt hingewiesen mit der Aufforderung, die Schranken nicht grundlos offen zu halten. Hingegen seien offene Schranken aufgrund eines Defektes unverzüglich zu melden. Diese Meldepflicht wurde von den Grossverteilern seither eingehalten.
Wöchentliche Kontrollen vor Ort zeigten, dass die Schranken in den letzten Monaten nur aufgrund eines Defektes oder Systemfehlers nicht geschlossen wurden, um damit die Zugänglichkeit zum Grossverteiler zu gewährleisten. Die damit verbundene Meldung des Defektes erfolgte dabei prompt. Unsere letzte Kontrolle vom 25. Februar 2020 zeigte keine Verfehlungen.
Auch wenn sich dieser Eintrag nur bedingt mit dem städtischen Kontrollergebnis deckt, wird die Rückmeldung zum Anlass genommen, die beiden Grossverteiler auf die offenen Schranken anzusprechen.
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