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 Stadtmelder  09.12.2019
Diverses

Fussgängerstreifen Haltestelle Ruhsitz

Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich melde mich bezüglich des Fussgängerstreifens bei der Haltestelle Ruhsitz bei Ihnen:

Als erstes möchte ich erwähnen, dass die Anpassung mit der Insel in der Mitte uns sehr gefreut hat, was diesen Strassenübergang schon deutlich sicherer macht.
Stadtauswärts können die Autos den Bus jetzt nicht mehr überholen.
Meine Frage ist, warum man stadteinwärts nicht die gleiche Situation geschaffen hat?
Ich überquere mit meinen zwei kleinen Kindern regelmässig an dieser Stelle die Oberstrasse und ich beobachte leider immer wieder gefährliche Situationen, da die Autos den Bus in Richtung Stadt kurz vor dem Fussgängerstreifen überholen.

Meine Überlegung:
Warum lässt man den Bus nicht ein kleines Stück weiter vorne direkt vor dem Fussgängerstreifen anhalten (was auch näher am Unterstand wäre) um so ein Überholen der Autos durch die schon bestehende Mittelinsel zu verhindern?
Man müsste hierfür einzig die Makierung für das Anhalten des Busses verschieben.

Vielen Dank für eine Antwort.
Freundliche Grüsse
U. Egli
Karte
9000 St. Gallen

Antwort

 10. Dez. 2019, 08:57 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäss Rückmeldung des städtischen Tiefbauamts konnte die Situation bei der Haltestelle Ruhsitz im Sinne einer Sofortmassnahme so behoben werden, dass nun die Sichten für den Fussgängerstreifen nach Norm ausreichend sind.

Ihre Idee der Verbesserung (Verschiebung der stadteinwärts führenden Haltestelle nach Osten vor den Fussgängerstreifen) hat das Tiefbauamt ebenfalls geprüft: Die Strassenbreite ist jedoch so gross, dass Fahrzeuge (Personenwagen, Motorräder, etc.) noch am stehenden Bus vorbeifahren können und dann wäre die Sicht deutlich schlechter für die Zufussgehenden.

Entsprechend sieht die Langfristlösung eine andere Variante vor. Das Tiefbauamt denkt an eine Verschiebung der Haltestelle nach dem Fussgängerstreifen. Dies bedingt jedoch eine Veränderung am Strassenrand sowie Änderungen der Zu- und Wegfahrten der Liegenschaften; dies ist erst zusammen mit einer grösseren Strassenraumgestaltung oder einer wesentlichen Veränderungen der Überbauungssituation möglich.
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