Beschreibung
Das Team des Ladens "Iconique St. Gallen" spricht auf öffentlichem Grund vor dem Verkaufslokal äusserst aufdringlich und störend Frauen an, welche vorbeigehen. Ist dies zulässig bzw. liegt eine Bewilligung zu dieser Nutzung des öffentlichen Grundes vor?erledigt
Stadtmelder 23.08.2024
Diverses
Iconique St. Gallen - Aufdringliches Ansprechen auf öffentlichem Grund
Antwort
26. Aug. 2024, 14:36 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss der Stadtpolizei ist die Benutzung des öffentlichen Grundes für Werbezwecke bewilligungspflichtig. Ein generelles Ansprechen von Passantinnen und Passanten ist dadurch nicht erlaubt und erwünscht. Die Stadtpolizei hat mit dem Geschäft das Gespräch gesucht und die Verantwortlichen wurden auf die rechtliche Situation in der Stadt St.Gallen hingewiesen. Sollte es trotzdem erneut zu Vorfällen kommen, dürfen Sie sich gleich mit der Stadtpolizei unter Tel. +41 71 224 60 00 in Verbindung setzen.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen