Beschreibung
Die Stadt St.Gallen ist ja leider sehr gegen legal Wandbilder und man kann sagen dass solche Gesuche eigentlich aus Prinzip angelehnt werden. Daher sehe ich es aber auch als Plicht von genau diesen Ämtern zu schauen dass so etwas wie in der Augustinergasse nicht möglich ist bzw. schneller beseitigt wird. Leider hat die Stadt noch nicht erkannt dass legale Wandbilder das Stadtbild sehr positiv verändern können und auch im touristischen Bereich eine Chance sein könnten. Dann schauen sie aber doch bitte auch das illegale Bilder schneller entfernt werden, damit das Stadtbild so bleibt wie sich es unsere Ämter wünschen. Ansonsten sehe ich keinen Grund mein Haus nicht auch einfach bemalen zu lassen ohne Bewilligung, da es ganz sicher besser aussehen wird als die Gasse jetzt und dagegen gemacht wird ja nur etwas wenn es legal stattfindet.erledigt
Stadtmelder 16.06.2020
Schmierereien
Graffitikultur in St.Gallen
Antworten
17. Jun. 2020, 17:53 Uhr
P.S.: Seit dieser Woche kann im Kreuzbleiche-Areal wieder legal gesprayt werden. Von Montag bis Samstag, 8 bis 22 Uhr und am Sonntag von 9 bis 21 Uhr können Sie ohne Voranmeldung auf einer 40 Meter langen Wand Ihre Kunst aus der Spraydose verwirklichen. Die Nutzung ist einzig eingeschränkt, wenn Veranstalter den Platz belegen und ein Mindestabstand von 10 Metern zum nächstgelegen Fahrzeug/Objekt nicht eingehalten werden kann.
17. Jun. 2020, 08:22 Uhr
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Hausbesitzer werden, speziell bei Graffitis in der Innenstadt, durch den Quartierpolizisten angesprochen und gebeten die Schmierereien entfernen zu lassen. Eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Entfernung gibt es nicht. Wird eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet und ein Graffiti entfernt, zahlt die Stadt Fr. 50.00 als kleine «Anreizprämie» an die Reinigung.
Für eine schöne Graffitibemalung einer Hausfassade ist in der Regel eine Baubewilligung nötig.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
Hausbesitzer werden, speziell bei Graffitis in der Innenstadt, durch den Quartierpolizisten angesprochen und gebeten die Schmierereien entfernen zu lassen. Eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Entfernung gibt es nicht. Wird eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet und ein Graffiti entfernt, zahlt die Stadt Fr. 50.00 als kleine «Anreizprämie» an die Reinigung.
Für eine schöne Graffitibemalung einer Hausfassade ist in der Regel eine Baubewilligung nötig.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Wir können verstehen, dass die von Ihnen beschriebene Ausgangslage befremdlich wirken kann. Dennoch geniesst beziehungsweise untersteht zum Beispiel die Altstadt aufgrund des kulturellen, geschichtlichen und baulichen Erbes einem hohen Schutz. Im der Bauordnung Artikel 11 wird gar explizit festgehalten, dass bauliche Veränderungen in der Altstadt, eingeschlossen Fassadenrenovationen und -anstriche sowie Veränderungen von wesentlichen Elementen des Aussenraumes, bewilligungspflichtig sind.
Da Graffitis oder andere neuzeitliche Bemalungen diesem Schutz zuwiderlaufen, wird dafür kaum eine Bewilligung in Aussicht gestellt werden können. Natürlich sind aufgrund dessen illegale Bemalungen in der Altstadt nicht erwünscht.
Sollten Sie nun mit dem Gedanken spielen, ein konkretes Fassadenbild zu realisieren, so empfehlen wir Ihnen frühzeitig mit der Bauberatung des Amts für Baubewilligung in Kontakt zu treten: https://www.stadt.sg.ch/home/verwaltung-politik/direktionen/bau-planung/amt-baubewilligungen/organisation-amt-fuer-baubewilligungen.html.