Beschreibung
Guten Tag. Bei der Kreuzung St. Georgenstrasse/Wiesenstrasse/Gottfriedkellerstrasse herrscht seit der Neugestaltung eine unklare Signalisation. Am Ende der Wiesenstrasse wurden Pflastersteine mit einem kleinen Absatz zur Kreuzung verbaut. Wer hat nun Vortritt? Ist die Einmündung der Wiesenstrasse als Rechtsvortritt zu sehen? Gelten die Pflastersteine und der Absatz als Randstein? Wie sieht die Vortrittsregelung aus, wenn man von der St. Georgenstrasse (von der Wildeggstrasse her kommend) zur Mühlegg abbiegen möchte? Hier ist zwar "kein Vortritt-Zeichen" am Boden aufgemalt, hätten jedoch m.W. ggü. einer Randstein-Einmündung Vortritt. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn hier klare Signalisationen geschaffen werden könnte.erledigt
Stadtmelder 12.09.2024
Signalisation
Unklare Vortrittsregelung
Antwort
13. Sep. 2024, 16:31 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss der Stadtpolizei handelt es sich von der Wiesenstrasse kommend um eine Trottoirüberfahrt. Diese ist gleichbedeutend wie «Kein Vortritt». Der Linksabbiegende hat gegenüber dem Geradeausfahrenden und Rechtsabbiegenden kein Vortritt. Ein Linksabbiegender, von der Wildeggstrasse kommend, hat gegenüber dem Geradeausfahrenden, von der Wiesenstrasse kommend, kein Vortritt.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen