Die Stadt St.Gallen veröffentlicht seit mehreren Jahren keine Todesfälle mehr. Dies, da einerseits der administrative Aufwand unverhältnismässig ist und andererseits der Persönlichkeitsschutz im rechtlichen Sinne bestmöglich gewahrt werden muss. Wünschen Angehörige von sich aus eine Publikation, wird dies durch das Bestattungsamt mittels Todesanzeige in der Zeitung vorgenommen. Die rechtlichen Grundlagen geben vor, dass ohne Zustimmung der Betroffenen eine Publikation nicht möglich ist.