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Begegnungszonen (1/1)
Verkehrsregeln

Begegnungszonen

Mit der Begegnungszone wird den Fussgängerinnen und Fussgängern in Wohn- und Geschäftsbereichen die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt.

Wichtigste Verkehrsregeln Begegnungszone

  • Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 20 km/h.
  • Fussgängerinnen und Fussgänger sind mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen vortrittsberechtigt und dürfen die ganze Verkehrsfläche benutzen.
  • Parkieren ist nur auf markierten Parkfeldern erlaubt.
  • Das Halten zum Güterumschlag ist überall gestattet, sofern keine Behinderungen entstehen.
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