Begegnungszonen
Mit der Begegnungszone wird den Fussgängerinnen und Fussgängern in Wohn- und Geschäftsbereichen die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt.
Wichtigste Verkehrsregeln Begegnungszone
- Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 20 km/h.
- Fussgängerinnen und Fussgänger sind mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen vortrittsberechtigt und dürfen die ganze Verkehrsfläche benutzen.
- Parkieren ist nur auf markierten Parkfeldern erlaubt.
- Das Halten zum Güterumschlag ist überall gestattet, sofern keine Behinderungen entstehen.