Beschreibung
Foto der Situation Radweg und Bushaltestelle.erledigt
Stadtmelder 26.02.2024
Obere Waid
Antwort
28. Feb. 2024, 09:21 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Im Frühsommer wird das Tiefbauamt einen Deckbelag einbauen. Dann besteht kein Anschlag mehr und die Velos können wieder komfortabel die Rampe befahren. Hinsichtlich der generellen Herausforderung mit den Randsteinen, z.B. bei Querungsstellen (auf dem Foto beim Zebrastreifen) besteht die gesetzliche Vorgabe, dass die Randsteine auch die Anforderungen an das Behindertengleichstellungsgesetz erfüllen müssen.
Aufgrund einer vorgegebenen Fahrbahnabtrennung für Sehbehinderte muss ein Randstein mit einem geraden Anschlag mindestens 3 cm oder bei einem schräg gestellten Stein von 4 cm hoch sein. Die Fahrbahnabtrennung mit Randsteinen hilft Menschen mit einer Sehbehinderung, sich im Raum zu orientieren und nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn abzukommen.
Dazu haben wir als Sofortmassnahme einige Randsteine abgeschrägt. Bei neuen Projekten kommt nur noch die schräge, auch für Velofahrende akzeptable Lösung, zur Anwendung.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Aufgrund einer vorgegebenen Fahrbahnabtrennung für Sehbehinderte muss ein Randstein mit einem geraden Anschlag mindestens 3 cm oder bei einem schräg gestellten Stein von 4 cm hoch sein. Die Fahrbahnabtrennung mit Randsteinen hilft Menschen mit einer Sehbehinderung, sich im Raum zu orientieren und nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn abzukommen.
Dazu haben wir als Sofortmassnahme einige Randsteine abgeschrägt. Bei neuen Projekten kommt nur noch die schräge, auch für Velofahrende akzeptable Lösung, zur Anwendung.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen