Im Stadtzentrum stehen vorwiegend Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch die Parkhäuser rund um die Altstadt. In den Aussenquartieren ermöglichen Bewilligungen in der Erweiterten Blaue Zone (EBZ) längeres Parkieren.
Aktuell freie Parkhaus-Plätze neues FensterAb dem 1. November 2024 fällt für das Parkieren von Cars auf dem Spelteriniplatz und an der Museumstrasse ein Tagestarif von CHF 5.00 pro Stunde sowie ein Nachttarif (ab Mitternacht bis 7 Uhr) und Sonntagstarif von CHF 3.00 pro Stunde an. Bitte beachten Sie die Signalisation vor Ort. Weitere Zahlungsinformationen können auf den entsprechenden Parkuhren gefunden werden.
Gemäss dem Reglement über Ausnahmebewilligungen im Strassenverkehr können die unten aufgeführten Gruppen eine Ausnahmebewilligung beziehen. Je nach Bewilligung erlaubt diese das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen und/oder auf öffentlichem Grund. Die Ausnahmebewilligung kann online auf www.parkingpay.ch oder am Schalter der Stadtpolizei an der Vadianstrasse 57, 9001 St.Gallen, bezogen werden.
Betreuungsdienste
Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Pflegepersonal im Rahmen von Hausbesuchen sowie an soziale Fahrdienste können Ausnahmebewilligungen erteilt werden. Diese beinhaltet das Befahren von Fahrverbot, wenn es die Erschliessung erfordert. Zudem ist mit dieser Bewilligung das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen und erforderlichenfalls auf öffentlichen Grund erlaubt.
Handwerksbetriebe
Geschäfte oder Personen, welche bei Arbeitseinsätzen zwingend auf zeitlich unbeschränktes Parkieren für eine fahrende Werkstatt oder ein rollendes Lager angewiesen sind, können eine Ausnahmebewilligung beziehen.
Catering
Gewerbetreibende mit Lieferverpflichtung von Frischprodukten, bei denen der herkömmliche Güterumschlag nicht ausreicht, können eine Ausnahmebewilligung beziehen. Damit sind einfache Lieferservices wie beispielsweise Pizzakuriere von der Ausnahmebewilligung ausgeschlossen.
Anwohnende
Anwohnende, die sich für eine Ausnahmebewilligung für das Befahren von Fahrverboten interessieren, melden sich bitte unter +41 71 224 61 00.
Personen mit einer Gehbehinderung
Personen mit einer Gehbehinderung können beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen eine IV-Parkkarte beantragen. Mit einer IV-Parkkarte gehen Parkierungserleichterungen einher.
Weitere Informationen neues FensterIm Stadtplan sind Parkplätze mit hindernissfreiem Zugang für Personen mit IV-Parkkarte vermerkt. Pro Infirmis St.Gallen-Appenzell stellt detaillierte Informationen wie Zugang, Öffnungszeiten und weitere Angaben zur Barrierefreiheit über den Stadtplan zur Verfügung.
Für die Freihaltung von öffentlichen Parkplätzen bei privaten Umzügen ist die Stadtpolizei zu avisieren. Die Signalisationen können bei der Stadtpolizei gegen eine Gebühr über 071 224 62 00 (Bürozeiten) bestellt werden.
In der ganzen Stadt sind Zweirad-Parkplätze markiert und signalisiert. Motorräder, Velos und Elektro-Bikes dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.
Gedeckte, betreute und videoüberwachte Velo-Parkplätze bieten die Velostationen bei der Fachhochschule OST sowie bei der Hauptpost (vis-à-vis Bahnhof der Appenzeller Bahnen).
Veloabstellkonzept
Das Veloabstellplatzkonzept zeigt den künftigen Bedarf an Veloabstellplätzen auf und stellt ein Zielbild dar. Die Festlegung der genauen Lage, die Prüfung der bautechnischen Machbarkeit und Bewilligungsfähigkeit ist Gegenstand weiterer Abklärungen.
An der Grütlistrasse, beim Paul Grüninger Stadion, steht eine Servicestation für zwei Wohnmobile zur Verfügung. Diese ermöglicht Tagesgästen, ihre Reisemobile während 24 Stunden abzustellen. Die Stellplätze können nicht als Ferienplatz genutzt werden.
Die Koordinaten lauten 748300 / 255500.
Der Standort ist mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen.
- ab Rorschacher Strasse (200 Meter nördlich) Bus Linie 1
- ab Rehetobelstrasse (100 Meter südlich) Bus Linie 7
Kosten
- Strom: 50 Rappen je Kilowattstunde kann Strom bezogen werden
- Frischwasser : ein Franken je 100 Liter
- Parkplatzgebühr, die Anlage wird mit Münzautomaten betrieben
- 08.00 - 19.00 Uhr, CHF 2.-- je Stunde
19.00 - 8.00 Uhr , CHF 1.-- je Stunde
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