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 Stadtmelder  23.09.2021
Diverses

Saisonales Hundeverbot Mannenweiher

Beschreibung
Vielen Hundehaltern ist es nicht bewusst, dass das saisonale Hundeverbot am Mannenweiher unabhängig von der Badesaision besteht. Das Hundeverbot gilt als solange die Verbotstafeln montiert sind, neun(!) Tafeln rund um den Mannenweiher halten die Hundehalter nicht ab, das Gelände täglich zu begehen. Dabei wurde mit viel Aufwand ein Einstieg am südöstlichen Ende des Knabenweihers erstellt. Zielführend für die Disziplin von Hundehaltern und Hunde, wäre ein permanentes Hundeverbot am Mannenweiher, wobei das Möslengut (grosse Wiese am westlichen Ende) auch dazu zählt. Die Hundehalter haben ja ein riesiges restliches Gebiet von der Notkersegg über den Freudenberg bis an die Bitzistrasse zur freien Verfügung. Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse G C.
Karte
Bitzistrasse 43
9000 St. Gallen

Antwort

 28. Sep. 2021, 11:06 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung.

Die Stadtpolizei hat sich Ihrer Anfrage gerne angenommen und beantwortet sie wie folgt: Die saisonale Signalisierung beim Mannenweiher (Hundeverbot – Leinenpflicht) besteht schon seit einigen Jahren. Da die Freibäder in der Regel von Mitte Mai bis Mitte September (städtisches Reglement über die Freibäder vom 14. März 2017) geöffnet haben, hat sich die Hunde-Signalisierung in diesem Zeitraum bewährt. Zielgerichtete Kontrollen werden durch die Stadtpolizei getätigt, damit die Badegäste während der Badezeit ungestört den Mannenweiher nutzen können.

Während der restlichen Monate (Herbst - Winter) sind die Drei Weihern (inkl. Mannenweiher) ein beliebtes Naherholungsgebiet für Spaziergänge etc. In dieser Zeit soll es auch den Hundehalterinnen und Hundehaltern möglich sein, das Gebiet rund um die Drei Weihern zu nutzen. Dies aber unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich Hundehaltung (Hundegesetz HuG). Diese gesetzlichen Grundlagen beinhalten, dass die Hundehalterin oder der Hundehalter den Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle hat und sich das Tier im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt bewegt. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird auch in den Monaten, während denen kein Badebetrieb herrscht und die Wege um den Mannenweiher nicht signalisiert sind, durch die Polizei kontrolliert. Zurzeit entspricht ein permanentes Hundeverbot beim Mannenweiher nicht der Verhältnismässigkeit. Jedoch wird die Situation auf dem Gebiet Drei Weihern nach wie vor begutachtet.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Ressort öffentlicher Raum und Tierschutz der Stadtpolizei St.Gallen gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Sammelnummer 071 224 61 03. Besten Dank.

Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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