Beschreibung
Am 4.10.2023 hat der Stadtrat auf der Publikationsplattform eine Verfügung publiziert (Publ.Nr.: 00.119.972), in der die Aufhebung der 50 bewirtschafteten Parkplatze auf der Parzelle F0769 angeordnet wurde. https://publikationen.sg.ch/ekab/00.119.972/publikation/Diese Parkplätze konnten während der Badesaison für Schwimmbadbesucher benutzt werden. Dass diese Parkplätze nicht mehr benutzt werden können, wurde vor ca. zwei Wochen auch mit einer entsprechenden Hinweistafel bestätigt. Von Seiten der Polizei wurde der neue Sachverhalt ebenfalls bestätigt. Die Aufhebung der Parkplätze sei zusammen mit dem Quartierverein usw. so vereinbart worden.
Am Mittwoch, den 8. Mai wurde nun aber vom Bäderchef Roland Hofer verkündet, dass die Aufhebung der Parkplätze ein Missverständnis sei. Die Parkplätze stünden ab sofort wieder zur Verfügung. Die Signalisation wurde auch umgehend angepasst. Siehe Bild.
Kann mir jemand erklären, wie man eine vom Stadtrat erlassene rekursfähige Verfügung einfach so wieder aufheben kann? Vielen Dank für die Aufklärung.