Beschreibung
Warum wird zwischen der Sonderstrasse 36 und 37a nicht gesalzen? Es ist immer sehr rutschigerledigt
Stadtmelder 17.12.2018
Diverses
Vereiste Sonderstrasse
Antwort
18. Dez. 2018, 09:29 Uhr
Besten Dank für Ihre Nachfrage. Gemäss Auskunft des Strasseninspektorats wurde auf der Sonderstrasse Haus Nr. 36 bis St.Georgen-Str. Winterdienst geleistet. Beim erwähnten Abschnitt Sonderstr. 36 bis Haus Nr. 37a handelt es sich um den Kreuzhofweg, welcher in der Verantwortung der Grundeigentümer und Anstösser liegt.
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Kommentare
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Diverses
Nochmals auf die nicht geleisteten Wintetdienste, zwischen Sonderstrasse 36 und 37 a, wir gehören zur Sonderstrasse nicht zum Kreuzhofweg. Zu dem wurde ja auch ohne Absprache die Zone 30 markiert.
3. Jan. 2019, 09:57 Uhr
Stadt St.Gallen
Gemäss Strassenplan der Stadt St.Gallen gehört der Weg, welcher von der Sonderstrasse abzweigt (in Richtung Hausnummern 35 bis 41), bereits zum Kreuzhofweg – die Adressangabe Sonderstrasse ist nicht massgebend. Die Räumung obliegt hier den privaten Anstössern und Grundeigentümern. Zur Zone 30: Änderungen in diesem Zusammenhang werden als Verkehrsanordnung jeweils öffentlich bekannt gemacht (als Inserat im St.Galler Tagblatt sowie unter "Amtliche Publikationen" auf www.stadt.sg.ch). Gegen die Verfügungen kann jeweils innerhalb von 14 Tagen beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen Rekurs erhoben werden.
3. Jan. 2019, 11:24 Uhr
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Logik
Dieses Teilstück ist eine Privatstrasse und sollte von den Besitzern , gesalzen oder gesplittet werden.
17. Dez. 2018, 15:31 Uhr
Antworten
N/P/J/P Fam / B/P Fam
überall ist sehr sehr rutschig wird einfach kein Splitter gestreut.
17. Dez. 2018, 08:34 Uhr
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