Beschreibung
Beim o.e. FUSS-Gängerstreifen rasen bekanntlich laufend Velofahrende ohne abzusteigen darüber. Ich habe eigentlich mal gelernt, dass wir immer vom Bike oder Velo absteigen müssen, wenn wir einen Fussgängerstreifen überqueren. Schliesslich heisst dieser nicht "Velowegstreifen"... Aber ohne Spass: Alles andere als absteigen kann gefährlich werden; für Zu-Fuss-Gehende, für andere Velofahrende, aber auch für Autofahrende welche sich dem Übergang nähern und überrascht werden von einem Veloflitzer. Wir sollten auch Vorbilder sein für die Jungen und die Kleinen, meine ich.ABER: Am Freitagmittag staunte ich nicht schlecht, als unsere "berittene Stapo" tatsächlich nicht vom Bike stieg, als sie den Fussgängerstreifen überquerten! Zugegeben: Sie fuhren langsam. Aber weder sie noch er stieg vor dem Fussgängerstreifen ab (oder hielt davor an!) oder überquerte diesen zu Fuss. Ich meine, der Gesetzgeber verlangt ein Absteigen und Zu-Fuss-Gehen?
Sie waren keinesfalls in einer Stress-Situation, denn sie fuhren danach gemütlich die Multergasse entlang...
Ich bitte um Antwort, was rechtlich verbindlich ist. Und bitte auch drum, Ihr Personal entsprechend zu instruieren, sollte das Vorgehen so nicht stimmen. Schliesslich hat (auch) die Polizei eine Vorbildfunktion. Und es hatte wie immer mittags, viele Leute an jener Stelle... Die schauen ja nicht weg!