Beschreibung
Ein offensichtlich fahruntaugliches Auto steht seit Jahren auf dem Platz. Seit einigen Wochen steht ein komplett ausgebranntes Auto daneben. Beim letzten Regen lief eine braune Flüssigkeit aus dem Auto in den nächsten Schacht. Das Deponieren von Altautos ist ohne Bewilligung nicht erlaubt. Die Bestimmungen des aufgehobenen Altautoverordnung werden nun aus dem PBG abgeleitet. Es sind ausserdem umweltschutzrechtliche Strafbestimmungen betroffen.beantwortet
Stadtmelder 14.11.2022
Abfall
Altautos illegal abgestellt
Antwort
15. Nov. 2022, 09:45 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Gemäss der Stadtpolizei befinden sich die Fahrzeuge auf privatem Grund. Mit dem Wegfall der Altautoverordnung ist der Prozess und Zuständigkeit in diesen Angelegenheiten nicht abschliessend geregelt. Die Stadtpolizei wird deshalb die gesetzlichen Grundlagen und mögliche weitere Schritte abklären.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen