Beschreibung
Neuerdings steht unten an der Schlossertreppe zwischen Güterbahnhof und Schlosserweg ein Verkehrssignal, das anzeigt, dass hier die Tempo-30-Zone endet und die Begegnungszone beginnt. Natürlich ist es schön, wenn Velo- und Autofahrende darauf aufmerksam gemacht werden, dass auf der Holztreppe Fussgängerinnen und Fussgänger immer Vortritt haben, man nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren und nur in markierten Parkfeldern sein Fahrzeug abstellen darf. Nur: Wann ist das letzte Mal ein Velo oder Auto die Treppe raufgefahren? Oder weniger bösartig gefragt: Was ist der Sinn solcher Verkehrssignalisationen, die seit etwa zwei Jahren systematisch im Strassenbild auftauchen? Wieso müssen unsere Strassen mit Signalen tapeziert werden? Gilt die alte Erkenntnis nicht mehr, dass je mehr Signale aufgestellt werden, desto mehr sinkt die Aufmerksamkeit ihnen gegenüber? Könntet man hier die Stadtkasse nicht um einen zwar kleinen, aber doch auch hochwillkommenen Batzen entlasten, wenn man solche Tafeln mit etwas mehr Augenmass und gesundem Menschenverstand platzieren würde? Danke für eine Antwort.erledigt
Stadtmelder 31.03.2025
Signalisation
Übersignalisation?
Antwort
1. Apr. 2025, 09:32 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Gemäss Stadtpolizei St.Gallen ist diese Signalisation an der Güterbahnhofstrasse nicht für den motorisierten Verkehr, sondern für den Fussverkehr bestimmt.
Sowohl in Tempo-20- als auch in Tempo-30-Zonen gelten bestimmte Vortrittsregeln, welche auch für Zufussgehende massgebend sind. Gemäss Signalisationsverordnung muss der Beginn und das Ende einer Zone für alle Verkehrsteilnehmenden ersichtlich sein. Im vorliegenden Fall beginnt mit Betreten der Treppe eine Begegnungszone, die an der Kreuzung Schlosserstrasse/Oberstrasse endet. In dieser ist zwar Fahrverkehr möglich, der Fussverkehr hat dort jedoch Vortritt.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Sowohl in Tempo-20- als auch in Tempo-30-Zonen gelten bestimmte Vortrittsregeln, welche auch für Zufussgehende massgebend sind. Gemäss Signalisationsverordnung muss der Beginn und das Ende einer Zone für alle Verkehrsteilnehmenden ersichtlich sein. Im vorliegenden Fall beginnt mit Betreten der Treppe eine Begegnungszone, die an der Kreuzung Schlosserstrasse/Oberstrasse endet. In dieser ist zwar Fahrverkehr möglich, der Fussverkehr hat dort jedoch Vortritt.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen