Beschreibung
Seit anfangs Januar wurde bei uns an der Schneebergstrasse die blaue Zone eingeschränkt und dafür keine Ersatzfläche eingerichtet. Dies führt nun dazu, dass die Parkplatzsituation vor unserem Hause sehr schwierig ist, obwohl wir die blaue Zone gelöst haben und dafür auch den Monatsbeitrag einrichten. Da die Baustelle schon lästig ist und nun auch noch die Parkplätze vermindert werden - wie ist die Rechtslage? Wie lange darf die Stadt das machen ohne Ersatz zu bieten? Ich meinte drei Monate ist das zulässig, aber nicht länger. Ansonsten empfinden wir das als Anwohner sehr lästig. Danke für Ihre Antwort.erledigt
Stadtmelder 17.02.2020
Diverses
Parkplatzsituation blaue Zone - wie ist die Rechtslage bei temporären Einschränkungen?
Antwort
19. Feb. 2020, 11:33 Uhr
Danke für die Meldung. Es ist richtig, dass im Zusammenhang mit einer Baustelle drei Parkplätze in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) vorübergehend aufgehoben wurden. Aus Sicherheitsgründen fand die Aufhebung statt, weil sich die Baustelle im Einmündungsbereich der Falkenburgstrasse befindet. Ersatzparkplätze können nicht erstellt werden, da in den Quartieren die Möglichkeit, Parkplätze zu schaffen, bereits ausgereizt wurde. Eine Bewilligung in der EBZ verschafft keinen Anspruch auf eine reservierte Parkiermöglichkeit. Die Schneebergstrasse ist dem Sektor 4 zugeteilt. Als Anwohnerin resp. Anwohner haben Sie die Möglichkeit, innerhalb dieses Sektors zu parkieren. Aufgrund Ihrer Meldung hat die Stadtpolizei St.Gallen vor Ort einen Augenschein genommen und bemerkt, dass die Signalisation verschoben wurde. Aufgrund der angetroffenen Situation wird die Stadtpolizei die Signalisation einziehen.