Besten Dank für die Nachfrage. Für die Beschilderung auf dem Klosterplatz (Hunde an die Leine, etc.) ist nicht die Stadt St.Gallen zuständig. Das Areal ist im Besitz des Kantons St.Gallen, welcher eigene Bestimmungen auf dem genannten Platz ausführt. Abklärungen bei der Staatskanzlei ergaben, dass die Beschilderung in Überarbeitung ist. Es ist davon auszugehen, dass danach der Hinweis «Hunde sind an der Leine zu führen» wieder aufgeführt wird.
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