Beschreibung
Die installierte Kamera an der Multergasse 26 filmt explizit nur den öffentlichen Raum, bzw. alle Passanten die dort vorbeigehen.Bitte um Aufklärung, was der Zweck dieser öffentlichen Überwachung ist.
Falls sie privater Natur ist um Entfernung da sie nicht den privaten Hauseingang überwacht sondern explizit den öffentlichen Raum.
Eine private Überwachungskamera die öffentlichen Raum oder andere Grundstücke filmt ist streng verboten.
@stadtsg: Sehen Sie sich nicht für den öffentlichen Raum verantwortlich?
Soviel mir bekannt ist, wirde das damals untersucht als an der Multergasse das Juweliergeschäft auferaubt wurde..
In erster Linie geht es darum, ob ich mich als Fußgänger gegen Kameras wehren muss, die offensichtlich den öffentlichen Raum überwachen, obwohl dies nicht zulässig ist.
Für die Einhaltung der Vorschriften im öffentlichen Raum ist die Polizei zuständig, nicht Ich als Bürger