Danke für die Nachfrage.
Für die Verkehrsbetriebe St.Gallen (VBSG) gilt, wie für die weiteren Betriebe des öffentlichen Verkehrs, das schweizweite Schutzkonzept der ÖV-Systemführer. Dieses Schutzkonzept ist mit den jeweiligen Bundesstellen abgesprochen.
Das Fahrpersonal ist gemäss Schutzkonzept aus Sicherheitsgründen von der Maskentragpflicht in den Führerständen entbunden. Das Fahrpersonal kann beim Fahren freiwillig eine Maske tragen, sofern die Sicherheit gewährleistet wird. Beim Kundenkontakt und beim Verlassen der Führerkabine muss eine Maske getragen werden.
Bei den VBSG haben Fahrpersonal und Fahrgäste Abstand voneinander, da einerseits der Fahrerbereich abgesperrt ist und andererseits kein Einstieg durch die vorderste Türe möglich ist. Bei PostAuto können Kundinnen und Kunden bei der vordersten Türe einsteigen, sofern sie ein Ticket benötigen. Das mag allenfalls ein Grund sein, dass Sie bei PostAuto-Fahrerinnen und -Fahrern mehr Personen mit Maske festgestellt haben.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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