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 Stadtmelder  20.03.2020
Diverses

Wochenmarkt

Beschreibung
Warum dürfen die Gemüsehändler nicht mehr am Markt teilnehmen die ständigen Markthändler aber trotzdem?
Karte
Speicherstrasse 110A
9011 St. Gallen

Antwort

 20. Mär. 2020, 09:34 Uhr
In der Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 ist festgehalten, dass Lebensmittelmärkte ¬– dazu gehören die Wochen- und Bauernmärkte – bis vorerst 19. April 2020 nicht stattfinden dürfen. Gemüse-/Lebensmittelmärkte mit fester Installation fallen unter Lebensmittelläden. Händler des Ständigen Marktes dürfen daher gemäss Verordnung bis auf Weiteres unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geöffnet bleiben.
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