Beschreibung
Warum dürfen die Gemüsehändler nicht mehr am Markt teilnehmen die ständigen Markthändler aber trotzdem?erledigt
Stadtmelder 20.03.2020
Diverses
Wochenmarkt
Antwort
20. Mär. 2020, 09:34 Uhr
In der Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 ist festgehalten, dass Lebensmittelmärkte ¬– dazu gehören die Wochen- und Bauernmärkte – bis vorerst 19. April 2020 nicht stattfinden dürfen. Gemüse-/Lebensmittelmärkte mit fester Installation fallen unter Lebensmittelläden. Händler des Ständigen Marktes dürfen daher gemäss Verordnung bis auf Weiteres unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) geöffnet bleiben.