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 Stadtmelder  11.05.2023
Diverses

Autoumschlag auf dem Velostreifen

Beschreibung
Regelmässig wird hier an der Zürcherstrasse der Velostreifen blockiert, damit Autos, die per Lastwagen angeliefert werden, abgeladen werden können. Warum wird dies offensichtlich geduldet? Müssen Autohändler bzw. auch andere Händler keinen Platz nachweisen können, auf dem sie legal ihre Ware entgegennehmen können?
Direkt vor der Eishhalle hätte es einen grossen Platz, der sich vermutlich dafür eignen würde. In naher Distanz hätte es mehrere Strassenabschnitte (z.B. Lerchenfeldstrasse), die nach meinem Wissen legal für diese Art von Warenumschlag benutzt werden kann. Es kann doch nicht sein, dass regelmässig die Veloinfrastruktur nicht benutzt werden kann!
Karte
Zürcherstrasse 160
9014 St. Gallen

Antwort

 12. Mai. 2023, 11:19 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Für Velofahrende ist jedes Fahrzeug auf dem Radstreifen eine ungünstige Situation. Gemäss Stadtpolizei St.Gallen ist das Anhalten auf dem Radstreifen zum Güterumschlag per se nicht verboten. Der begründete zweckmässige Güterumschlag ist zulässig, sofern der Fahrradverkehr dadurch nicht behindert wird (Art. 40 Abs. 3 VRV).
Fahrzeuge dürfen jedoch zum Güterumschlag auf der Strasse abgestellt werden, wenn sie nicht ausserhalb der Strasse oder abseits des Verkehrs halten können (Art. 21 Abs. 2 VRV). An Stellen, wo sie dadurch den Verkehr gefährden könnten, sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen. Dabei ist die Ladetätigkeit ohne Verzug zu beenden.

Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare

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Urs Stäbler
Ein bisschen Toleranz der Velofahrer wäre angebracht
19. Mai. 2023, 13:39 Uhr
3 3
Antworten
René A. Da Rin
Auf blockierte Radstreifen trifft man immer wieder. Sind in der Regel frühzeitig erkennbar. Mein Tipp an die Radfahrer, rechtzeitig auf die Mitte der Spur fahren, sodass kein gefährliches Überholmanöver entsteht. Nebenbei gefragt, gelden die 1.5m beim Überholen auch in der Schweiz?
13. Mai. 2023, 21:34 Uhr
1 1
Antworten
Bürger
Der begründete zweckmässige Güterumschlag ist zulässig, sofern der Fahrradverkehr dadurch nicht behindert wird (Art. 40 Abs. 3 VRV). Wenn der Radfahrer mitten auf die Strasse ausweichen muss, wird er doch behindert!
Warum wurde z.B. der Bau der Garage an der Piccardstrasse überhaupt bewilligt, wenn zum Vornherein klar war, dass LKW's nur auf dem Trottoir anhalten können?
12. Mai. 2023, 11:55 Uhr
7 3
Ki Ka
Spannende Frage.. Auf die Antwort wäre ich noch mehr gespannt..
12. Mai. 2023, 12:33 Uhr
9 0
Ki Ka
@Stadtmelder: könnte man diese Fragen bitte auch noch beantworten?
15. Mai. 2023, 07:25 Uhr
3 1
Antworten
Ki Ka
Das Problem mit den Autotransportern ist m.E. nicht nur hier vertreten sondern bei ettlichen andere Garagen und wurde u. A. auch schon an der Piccardstrasse gemeldet, da diese dort das einzige Trottior blockieren, bislang wurde aber nichts dagegen unternommen...
11. Mai. 2023, 17:48 Uhr
4 3
Antworten
Peter T.
Die Velostreifen werden immer wieder von Autos und LKW's blockiert, dabei ist das Strassenverkehrsgesetz ganz klar formuliert!
11. Mai. 2023, 16:35 Uhr
5 5
Antworten
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