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 Stadtmelder  22.09.2020
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Aufhebung Fussgängerstreifen St. Georgen- / Demutstrasse

Beschreibung
Liebes Stadtmelder Team

Wir wohnen mit unserem Kind in St. Georgen und sind glücklich über die nun definitive 30er Zone vom Mühlegg bis Friedhof St. Georgen.

Allerdings haben wir diesbezüglich noch einige Fragen die uns seit letztem Donnerstag beschäftigen:

Am vergangenen Donnerstag (17.9.20) wurden die beiden Fussgängerstreifen bei der Kreuzung St. Georgenstrasse / Demutstrasse entfernt. Ursprünglich wurde zugesagt, dass diese BEIDEN Fussgängerstreifen bestehen bleiben. Der Fussgängerstreifen über die St. Georgenstrasse wurde am nächsten Tag ca.1 Meter neben dem soeben entfernten wieder neu erstellt.

Warum so ein Aufwand für eine solch geringe Verschiebung?
Der Fussgängerstreifen ist nun nicht mehr gleich praktisch und intuitiv zugänglich für die FussgängerInnen und zudem war diese Übung wohl auch nicht ganz kostengünstig in Zeiten in denen die Stadt doch gemäss Thomas Scheitlin eigentlich sparen muss und nicht einmal mehr das Kinderfest im Budget drin zu liegen scheint.

Weswegen wurden die beiden nahegelegenen Fussgängerstreifen Kreuzung Demutstrasse / Wiesenstrasse belassen? Diese werden deutlich weniger benutzt wie jene an der Kreuzung Demutstrasse / St. Georgenstrasse.

Warum wurde der Fussgängerstreifen über die Demutstrasse ganz eliminiert?
Viele DorfbewohnerInnen benutzten ihn und zudem steigen bei der nahegelegenen Bushaltestelle viele Leute aus welche sich häufig über die Demutstrasse weiterverteilen Richtung Mühlegg, Demuttal oder Spielwiese / Turnhalle. Darunter befinden sich Schüler und Kinder, Weierngänger, Familien usw..

Es macht aus unser Sicht keinen Sinn diesen Fussgängerstreifen aufzuheben und damit besonders in Stosszeiten bei regem Verkehrsaufkommen eine zusätzliche Gefährdung für die FussgängerInnen in Kauf zu nehmen.

Zudem werden die Kinder einerseits von klein auf trainiert und angehalten den Fussgängerstreifen zu benutzen, andererseits sollen sie nun gleich nebenan IRGENDWO die Strasse überqueren. Wie soll das ein Kind verstehen können?

Wir fänden deshalb einen erneuten Fussgängerstreifen an der Demutstrasse eine deutliche Verbesserung für Sicherheit und Klarheit bei einer temporär (besonders zu Stosszeiten) so stark befahrenen Kreuzung.

Wir sind gespannt auf eine baldige Antwort

Adresse
Sankt Georgen-Strasse 62, 9000 St. Gallen
Antwort
 23. Sep. 2020, 08:25 Uhr
Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Der versuchsweisen Einführung von Tempo-30 ging ein rund fünfjähriges Rechtsmittelverfahren bis zum Bundesgericht voraus. Im Urteil des Bundesgerichts ist unter anderem festgehalten, dass die Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone verbessert werden muss.

Auf der St.Georgen-Strasse verkehren die Kurse der VBSG-Linie 6. Behinderungen für den öffentlichen Verkehr sollen durch die Einführung von Tempo-30 möglichst vermieden werden. Unter den Aspekten keine oder möglichst wenig Behinderungen für den öffentlichen Verkehr und dem Erfüllen der Vorgaben gemäss Bundesgerichtsurteils ist die Möglichkeit zur besseren Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone stark eingeschränkt. Deshalb wurde entschieden die Knotenbereiche einzufärben um so den genannten Aspekten Rechnung zu tragen. Der Fussgängerstreifen auf der St.Georgen-Strasse wurde entfernt und wieder neu markiert um eine klare Trennung zwischen Knotenbereich und Fussgängerstreifen zu erreichen. Leider war dies ohne Entfernen des bestehenden Fussgängerstreifens nicht möglich.

Grundsätzlich sind in Tempo-30-Zonen keine Fussgängerstreifen erlaubt ausser bei Zugängen zu Schulhäusern, Kindergärten. Zudem kann auf der Hauptachse in Ausnahmefällen (Erweiterung der angrenzenden Tempo-30-Gebiete auf die Hauptachse) davon abgewichen werden. Daher wurde der Fussgängerstreifen auf der St.Georgen-Strasse (Höhe Demutstrasse) belassen (in leicht verschobener Lage), derjenige über die Demutstrasse hingegen aufgehoben. Wir sind der Meinung, dass wir damit eine zweckmässige, den Verhältnissen angepasste Situation ermöglichen, welche die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und die rechtlichen Ansprüche von Tempo-30 berücksichtigt. Wir möchten betonen, dass von Seiten der Stadt nicht zugesagt wurde, dass die beiden Fussgängerstreifen bestehen bleiben.

Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare
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Fussgänger
23. Sep. 2020, 11:30 Uhr
gesetzliche Regelung der 30er Zone:
In einer Tempo-30-Zone dürfen Fussgänger die Fahrbahn überqueren wo sie wollen, da es keine Fussgängerstreifen hat. Sie haben aber keinen Vortritt.

Bei viel befahrenen Strassen ist daher die Entfernung von Fussgängerstreifen ein deutlicher Nachteil für den Langsamverehr.
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Einwohner SG
23. Sep. 2020, 06:41 Uhr
Die St.Georger*innnen scheinen besondere „vielbrüchig“ zu sein. Ihr habt ja eh fast kein Verkehr dort oben, von einer durchgängigen 30er Zone können wir vom Lachen-Quartier nur träumen...
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schnipi01
22. Sep. 2020, 18:03 Uhr
ja wieso hat es in unserer neuen 30er Zone so viele Fußgängerstreifen? In einer 30er Zone hat es Offiziell keine Fußgängerstreifen, oder nur gleich bei einem Kindergarten oder einer Schule richtigerweise beim Adler wegen dem Hebelschulhaus. Auch bei der Mühlegg hat es eindeutig zu viele, die eigentlich entfernt werden müssten. Wir wollen eine Tempo 30er Zone, dann müssen wir auch die Gesetzgebung beachten und nicht alles wollen was uns passt.
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aus St.Georgen
22. Sep. 2020, 14:28 Uhr
Auf den Punkt gebracht!
Als Mutter von drei Kindern (Kindergarten/Schule) habe ich mir die gleichen Fragen gestellt. Bin gespannt, was da von Seite der Stadt noch kommt...
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Einwohner
22. Sep. 2020, 10:57 Uhr
Ich habe oft das Gefühl, dass die Stadt- und Verkehrsplaner nie zu Fuss oder mit dem Velo
in der Stadt unterwegs sind.
Besucher
22. Sep. 2020, 14:26 Uhr
Ja genau und die Könige der Verkehrsampeln noch weniger. Paradebeispiel die Ampeln an der Leonhardstrasse, zeitweise einfach sinnlos rot, obwohl keine Fussgänger die Strasse passieren wollen. Die Aufzählung weiterer Beispiele würde seitenfüllend sein.
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