Beschreibung
Der kleine Bach unterspühlt den Garten der Liegeschaft T166. In den vergangenen Jahren wurde ein Teil der grossen Steine auf Seite des Gartens entfernt, was die Errosion zusätzlich begünstigt.erledigt
Stadtmelder 22.09.2015
Grünflächen
Bach unterspühlt Garten
Antwort
23. Sep. 2015, 11:31 Uhr
Beim Oberhofstettenbach handelt es sich gemäss Art. 4 des Wasserbaugesetzes um ein übriges Gewässer, was bedeutet, dass die betroffenen Grundeigentümer für den Gewässerunterhalt zuständig sind.
Das Tiefbauamt/Wasserbau hat die geschilderte Situation vor Ort kurz beurteilt, jedoch auf dem entsprechenden Grundstück und Gewässerabschnitt keine speziellen Beobachtungen betreffend Unterspülungen und Erosionen gemacht, welche bauliche Massnahmen nach sich ziehen würden. Ich bitte Sie deshalb kurz mit dem Tiefbauamt/Wasserbau (071 224 52 06) Kontakt aufzunehmen, damit Sie uns Ihre Bedenken genauer erläutern können und wir uns auch über die notwendigen Unterhaltsmassnahmen (Entfernen einer lokalen Kiesansammlung oberhalb des Rechens, ...) und eine allenfalls notwendige Meldepflicht für die Durchführung von Unterhaltsmassnahmen gemäss Art. 10 Wasserbaugesetz unterhalten können.
Das Tiefbauamt/Wasserbau hat die geschilderte Situation vor Ort kurz beurteilt, jedoch auf dem entsprechenden Grundstück und Gewässerabschnitt keine speziellen Beobachtungen betreffend Unterspülungen und Erosionen gemacht, welche bauliche Massnahmen nach sich ziehen würden. Ich bitte Sie deshalb kurz mit dem Tiefbauamt/Wasserbau (071 224 52 06) Kontakt aufzunehmen, damit Sie uns Ihre Bedenken genauer erläutern können und wir uns auch über die notwendigen Unterhaltsmassnahmen (Entfernen einer lokalen Kiesansammlung oberhalb des Rechens, ...) und eine allenfalls notwendige Meldepflicht für die Durchführung von Unterhaltsmassnahmen gemäss Art. 10 Wasserbaugesetz unterhalten können.