Beschreibung
Die Stufen der Treppe weisen ein Kontergefälle auf. Dadurch bleibt das Regenwasser liegen, was im Winter zu gefährlichem Eis führen kann. Da es sich um eine Treppe auf dem Areal der Schule handelt wird sie durch den Strassenunterhaltsdienst der Stadt St. Gallen nicht gestreut und in der Regel auch nicht von Schnee befreit. Wer haftet bei allfälligen Unfällen?erledigt
Stadtmelder 21.02.2020
Strassenschäden
Treppe westlich Schulhaus Feldi
Antwort
25. Feb. 2020, 09:59 Uhr
Danke für die Anfrage. Zuständig für den Unterhalt der Treppe ist das städtische Hochbauamt (baulich) zusammen mit der Schule (Schneeräumung). Die Behebung des Gegengefälles ist relativ aufwändig. In Absprache mit dem Hauswart der Schule wurde entschieden, im Verlauf des Jahres den Mangel zu beseitigen, damit niemand zu Schaden kommt.