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 Stadtmelder  21.02.2020
Strassenschäden
1

Treppe westlich Schulhaus Feldi

Beschreibung
Die Stufen der Treppe weisen ein Kontergefälle auf. Dadurch bleibt das Regenwasser liegen, was im Winter zu gefährlichem Eis führen kann. Da es sich um eine Treppe auf dem Areal der Schule handelt wird sie durch den Strassenunterhaltsdienst der Stadt St. Gallen nicht gestreut und in der Regel auch nicht von Schnee befreit. Wer haftet bei allfälligen Unfällen?
Adresse
Rosenfeldweg 9, 9000 St. Gallen
Antwort
 25. Feb. 2020, 09:59 Uhr
Danke für die Anfrage. Zuständig für den Unterhalt der Treppe ist das städtische Hochbauamt (baulich) zusammen mit der Schule (Schneeräumung). Die Behebung des Gegengefälles ist relativ aufwändig. In Absprache mit dem Hauswart der Schule wurde entschieden, im Verlauf des Jahres den Mangel zu beseitigen, damit niemand zu Schaden kommt.
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Ortsbürger
21. Feb. 2020, 18:37 Uhr
Ist nicht der Hausabwart auch für das Schulareal zuständig?
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