Beschreibung
Zwei Taxi Unternehmen verweigerten Beförderung auf Kurzstrecke. Gilt eine Pflicht?erledigt
Stadtmelder 03.04.2018
Diverses
Verweigerung Transport Kurzstrecke
Antwort
4. Apr. 2018, 08:55 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Die Mitarbeiter der Stadtpolizei St.Gallen bestätigen, dass grundsätzlich eine Beförderungspflicht für den Taxichauffeur besteht. Aus hygienischen- oder aus Sicherheitsgründen kann eine Fahrt abgelehnt werden. Eine Abweisung wegen einer kurzen Fahrtstrecke darf der Fahrer nicht vornehmen. Bezüglich einer Strafanzeige müsste der genaue Sachverhalt vorliegen. Dazu benötigt die Stadtpolizei St.Gallen die Aussagen und Personalien des abgewiesenen Fahrgastes.
Wie erwähnt macht sich nicht das Taxiunternehmen strafbar sondern der Fahrer.
Wie erwähnt macht sich nicht das Taxiunternehmen strafbar sondern der Fahrer.