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 Stadtmelder  03.04.2018
Diverses

Verweigerung Transport Kurzstrecke

Beschreibung
Zwei Taxi Unternehmen verweigerten Beförderung auf Kurzstrecke. Gilt eine Pflicht?
Adresse
Bahnhofplatz 5, 9000 St. Gallen
Antwort
  4. Apr. 2018, 08:55 Uhr
Vielen Dank für Ihre Meldung. Die Mitarbeiter der Stadtpolizei St.Gallen bestätigen, dass grundsätzlich eine Beförderungspflicht für den Taxichauffeur besteht. Aus hygienischen- oder aus Sicherheitsgründen kann eine Fahrt abgelehnt werden. Eine Abweisung wegen einer kurzen Fahrtstrecke darf der Fahrer nicht vornehmen. Bezüglich einer Strafanzeige müsste der genaue Sachverhalt vorliegen. Dazu benötigt die Stadtpolizei St.Gallen die Aussagen und Personalien des abgewiesenen Fahrgastes.

Wie erwähnt macht sich nicht das Taxiunternehmen strafbar sondern der Fahrer.
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