Beschreibung
Auf der St.Georgen-Strasse und auf der Gottfried-Keller-Strasse gilt im Bereich Mühlegg ein Überholverbot. Da es nach der Kreuzung Mühlegg auf der St.Georgen-Strasse talwärts und auf der Wiesenstrasse bergwärts nicht aufgehoben wird, frage ich mich, ob es auf diesen Abzweigern nun auch gilt oder nicht.erledigt
Stadtmelder 07.02.2024
Signalisation
Überholverbot
Antwort
9. Feb. 2024, 12:11 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. In der Regel werden Signalisationen durch Verzweigungen aufgehoben, wenn sie danach nicht erneut signalisiert werden. Dies verhält sich auch bei dieser Verzweigung so: Das Signal Überholverbot mit Beginn einerseits auf der Gottfried-Keller-Strasse und andererseits auf der St.Georgen-Strasse wird durch die Verzweigung St.Georgen- / Wiesenstrasse aufgehoben. Ausgenommen von dieser Regel ist die Zonensignalisation (mit "Generell" oder "Zone" gekennzeichnet), welche bis zur expliziten Aufhebung der jeweiligen Zone gilt.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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