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 Stadtmelder  07.06.2023
Diverses

Veloschnellroute nicht für 45er Bikes?

Beschreibung
Eine Veloschnellroute müsste auch für die 45er Bikes gehen - da macht das bestehende Fahrverbot für diese wohl wenig Sinn. Oder ist generell die Absicht, dass die 45er Bikes auf die Strasse sollen?
Karte
Vadianstrasse 49
9000 St. Gallen

Antwort

  8. Jun. 2023, 14:40 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Die schnellen E-Bikes gelten zurzeit noch als leichtes Motorfahrrad, mit welchem bei einem allgemeinen sowie dreiteiligen Fahrverbot nicht gefahren werden darf. Zudem müssen sich diese Fahrzeuge an die signalisierte Höchstgeschwindigkeit halten. Daher folgt in den nächsten Jahren eine spezielle Regelung seitens Bundesamt für Verkehr für die schnellen E-Bikes.

Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
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Kommentare

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Der Wisser
Korrekterweise hiesse es: Schnelle e-Bikes sind als Motorfahrräder eingestuft. „Langsame“ e-Bikes zählen als Leichtmotorfahrräder. Das mit dem Fahrverbot stimmt aber.
8. Jun. 2023, 20:13 Uhr
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