Beschreibung
An dieser kurzen Strecke gilt ein allgemeines Fahrverbot, das für Velofahrende wie eine Schikane wirkt. Auf einer sehr kurzen Strecke zwischen Neumarkt 3 und 1 sollen Velofahrende abgehalten werden. Warum, das wissen die Götter. Immerhin ist St. Gallen so progressiv, dass in der stark "belaufenen" Multergasse mit dem Velo passiert werden darf. Dass dies an dieser Stelle nicht möglich sein soll, erscheint mir persönlich schikanös. Nun soll das Verbot mit Bussen möglichst umgesetzt werden. Das mag ja richtig erscheinen, ist aber für eine Stadt, die den Langsamverkehr fördern soll/Muss (Initiative wurde angenommen), m.E. ein sehr negativer Ausweis. Die Stadt St. Gallen kommt denn auch im nationalen Städtevergleich bezüglich Veloverkehr schlecht weg - eine "Rennstrecke" zwischen Ost und West einrichten, mag ja auf den ersten Blick toll sein. Wichtig sind aber die kleinen Errungenschaften, die das Velofahren erleichtern und nicht erschweren.Zudem: die wenigen Veloparkplätze erschwerden das Velofahren in die Stadt oftmals! Zudem erscheint es wenig sinnvoll, genau abzugrenzen, wo Töff, Mofas und Velos separat abgestellt werden sollen. Hier dürfte vermehrt auf den gesunden Menschenverstand der "ZweiradfahrerInnen" abgestellt werden. Erstaunlich ist z.B., wieso nur Töffs beim Reformhaus Vitalpunkt, Leonhardstrasse, abgestellt werden dürfen - wie können diese überhaupt ordentlich zufahren?
Freundliche Grüsse
L. Mattle, Remishuebstrasse 5, 9016 St. Gallen
Leider sind Sie auf die Parkplatzfrage nicht eingegangen: für Velo keine beim Vitalpunkt, dafür für Roller, die ja auch nicht in diesem Bereich fahren dürfen. Wie wäre es, wenn die Stadt eine Tafel "Fahrräder im Schritttempo möglich" anbringen würde?
Freundliche Grüsse
L. Mattle
Bei den Veloabstellplätzen ist die Stadt bestrebt, ein adäquates Angebot an Velo sowie Motorrad/Roller-Parkplätzen anzubieten. Da die erforderlichen Abmessungen zwischen Motorrad/Roller und Velos unterschiedlich sind und die Velos zudem eine andere Infrastruktur benötigen (Stichwort Anlehnbügel) ist oftmals eine Unterscheidung sinnvoll.
Bei weiteren Fragen bitten wir Sie, sich direkt an das Tiefbauamt (tiefbauamt@stadt.sg.ch, 071 224 55 99) zu wenden.
Freundliche Grüsse, Ihre Stadt St.Gallen