Beschreibung
Auf der St. Georgen-Strasse von der Talstation Mühleggbähnli zur Wildeggstrasse ist Einbahnverkehr, mit Ausnahme für Radfahrer. Dafür ist, Bergwärts gesehen, auf der linken Strassenseite ein Radstreifen eingezeichnet. Beim Talwärtsfahren auf diesem Radstreifen, ist es zu einer Beinahekollision mit einer in hohem Tempo bergwärtsfahrenden Radfahrerin gekommen. Sie meinte, sie sei im Recht, da sie den Radstreifen benutzen müsse. Ist das wirklich so? Muss ich wenn ich dort Berwärts fahre, den schmalen Radstreifen auf der linken Fahrbahnseite benutzen und so eine Frontalkollision mit einem Talwärtsfahrenden riskieren? Danke für die Auskunft.erledigt
Stadtmelder 23.02.2023
Diverses
Radstreifen
Antwort
24. Feb. 2023, 09:28 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Talwärts dient der in diesem Teilstück der St. Georgen-Strasse markierte Radstreifen zum sicheren Befahren der Einbahnstrasse im Gegenverkehr. Bergwärts haben sich Velos auch in dieser Situation an das «Rechtsfahrgebot» zu halten, von dem grundsätzlich nicht abgewichen werden darf.
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Freundliche Grüsse
Ihre Stadt St.Gallen
Folgen
Kommentare
Um Kommentare zu schreiben zu können, müssen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse anmelden.
Jetzt anmelden
Jetzt anmelden
Velofahrer
Nein definitiv nicht, schliesslich haben wir Rechtsverkehr, ausser die Fahrtrichtungen sind beidseitig markiert, dann wäre aber der Radstreifen auch doppelt so breit. Ausserdem ist es gefährlich links zu fahren um dann bei Gegenverkehr rechts auszuweichen wenn sich von hinten Autos nähern.
23. Feb. 2023, 19:48 Uhr
Antworten
Moritz
Der Radstreifen ist nur für abwärtsfahrende Velofahrer•innen. Bergauf darf der Streifen befahren werden, sofern der abwärtsfahrende Verkehr nicht behindert wird.
23. Feb. 2023, 13:56 Uhr
Antworten